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   LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2005 - L 9 B 12/05 AS ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2005 - L 9 B 12/05 AS ER (https://dejure.org/2005,5376)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.05.2005 - L 9 B 12/05 AS ER (https://dejure.org/2005,5376)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - L 9 B 12/05 AS ER (https://dejure.org/2005,5376)
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2005 - L 9 B 12/05
    Die eheähnliche Gemeinschaft ist nach einhelliger gefestigter Rechtsprechung definiert als die Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen (BVerfGE 87, 234, 264; zuletzt wohl Beschluss vom 02.09.2004, 1 BvR 1962/04, m.w.N.).

    Als wichtige Indizien für die Feststellung einer solchen eheähnlichen Gemeinschaft hat das BVerfG die lange Dauer des Zusammenlebens, die Versorgung von Kindern und Angehörigen im gemeinsamen Haushalt und die Befugnis, über Einkommen und Vermögensgegenstände des anderen Partners zu verfügen, genannt (BVerfG, Urt. v. 17.11.1992, SozR 3-4100 § 137 Nr. 3).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2005 - L 9 B 4/05

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2005 - L 9 B 12/05
    Die Regelung begründet keine Einstandspflichten im Rahmen der Einkommens- und Vermögensanrechnung außerhalb des § 9 Abs. 2 Sätze 1 und 2 SGB II, sondern enthält lediglich eine Verteilungsregelung des Einkommensüberschusses in diesen Fallkonstellationen (Senat, Beschluss vom 21.04.2005, L 9 B 4/05 SO ER).

    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von § 4 Abs. 3 Nr. 3 b) SGB II hat der Senat nicht, da das BVerfG in seiner grundlegenden Entscheidung vom 17.11.1992 (a.a.O) die eheähnliche Gemeinschaft und die Berücksichtigung deren Einkommens in die Bedürftigkeitsprüfung des Hilfeempfängers zum Schutz und zur Verhinderung einer Ungleichbehandlung der Ehe als vertretbare, verfassungsgemäße gesetzgeberische Entscheidung angesehen hat (vgl. im Einzelnen LSG NRW, Beschluss vom 21.04.2005 - L 9 B 4/05 - SOER).

  • BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93

    Bedeutung der eheähnlichen Gemeinschaft in der Sozialhilfe - Mitwirkungspflichten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2005 - L 9 B 12/05
    Hinsichtlich der Dauer des Zusammenlebens sind wichtige Hinweistatsachen die Dauer und Intensität der Bekanntschaft vor Begründung der Wohngemeinschaft, der Anlass für das Zusammenziehen, die konkrete Lebenssituation während der streitgegenständlichen Zeit und die nach außen erkennbare Intensität der gelebten Gemeinschaft (BVerwG v. 17.05.1996 - 5 C 16/96 - BVerwGE 98, 195-202), wobei das BSG eine "Drei-Jahres-Grenze" (vgl. BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 15) des Zusammenlebens nicht als zeitliche Mindestvoraussetzung für das Bestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft verstanden hat (BSG SozR 3-4300 § 144 Nr. 10; Spellbrink in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2005, § 7 Rdnr. 27).
  • BVerfG, 02.09.2004 - 1 BvR 1962/04

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Datenerhebung für die ab dem Jahre

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2005 - L 9 B 12/05
    Die eheähnliche Gemeinschaft ist nach einhelliger gefestigter Rechtsprechung definiert als die Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen (BVerfGE 87, 234, 264; zuletzt wohl Beschluss vom 02.09.2004, 1 BvR 1962/04, m.w.N.).
  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 85/99 R

    Nachschieben von Gründen bei gebundenen Verwaltungsakten, Aufrechterhaltung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2005 - L 9 B 12/05
    Bereits insofern liegen unzutreffende Angaben vor (vgl. auch BSG, Urt. v. 29.06.2000 - B 11 AL 85/99 R - SozR 3-4100 § 152 Nr. 9 zur Aufrechterhaltung des Aufhebungsbescheides bei Änderung der Rechtslage).
  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 56/97 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2005 - L 9 B 12/05
    Hinsichtlich der Dauer des Zusammenlebens sind wichtige Hinweistatsachen die Dauer und Intensität der Bekanntschaft vor Begründung der Wohngemeinschaft, der Anlass für das Zusammenziehen, die konkrete Lebenssituation während der streitgegenständlichen Zeit und die nach außen erkennbare Intensität der gelebten Gemeinschaft (BVerwG v. 17.05.1996 - 5 C 16/96 - BVerwGE 98, 195-202), wobei das BSG eine "Drei-Jahres-Grenze" (vgl. BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 15) des Zusammenlebens nicht als zeitliche Mindestvoraussetzung für das Bestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft verstanden hat (BSG SozR 3-4300 § 144 Nr. 10; Spellbrink in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2005, § 7 Rdnr. 27).
  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 72/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Ruhen - wichtiger Grund - Lösung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2005 - L 9 B 12/05
    Hinsichtlich der Dauer des Zusammenlebens sind wichtige Hinweistatsachen die Dauer und Intensität der Bekanntschaft vor Begründung der Wohngemeinschaft, der Anlass für das Zusammenziehen, die konkrete Lebenssituation während der streitgegenständlichen Zeit und die nach außen erkennbare Intensität der gelebten Gemeinschaft (BVerwG v. 17.05.1996 - 5 C 16/96 - BVerwGE 98, 195-202), wobei das BSG eine "Drei-Jahres-Grenze" (vgl. BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 15) des Zusammenlebens nicht als zeitliche Mindestvoraussetzung für das Bestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft verstanden hat (BSG SozR 3-4300 § 144 Nr. 10; Spellbrink in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2005, § 7 Rdnr. 27).
  • BVerwG, 26.11.1998 - 5 C 37.97

    Sozialhilfe, keine Einsatzgemeinschaft zwischen in,Haushaltsgemeinschaft lebenden

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2005 - L 9 B 12/05
    Für eine Heranziehung eines Partners des Elternteils in eheähnlicher Gemeinschaft dürfte daher keine Grundlage bestehen (so auch Brühl in LPK-SGB 11, 1. Auflage 2005, § 9 Rn. 27; Mecke in: Eicher/Spellbrink, SGB II, 2005, § 9 Rn. 26; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 26.11.1998 - BVerwG 5 C 37.97 - BVerwGE 108, 36).
  • SG Dresden, 01.06.2005 - S 23 AS 212/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Voraussetzungen für das Bestehen

    Der Gesetzgeber durfte daher nach wie vor davon ausgehen, dass die eheähnliche Gemeinschaft in weitaus größerer Zahl vorkommt und sich als sozialer Typus deutlicher herausgebildet hat als die genannten anderen Gemeinschaften (so: Sächsisches LSG, Beschluss vom 14.04.2005, Az: L 3 B 30/05 AS-ER; LSG Hamburg, Beschluss vom 11.04.2005, Az: L 5 B 58/05 ER AS; SG Dortmund, Beschluss vom 31.03.2005, Az: S 31 AS 82/05 ER; SG Gelsenkirchen, Beschluss vom 20.04.2005, Az: S 4 AS 31/05 ER; im Ergebnis ebenso: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.05.2005, Az: L 9 B 12/05 AS ER).

    Ausgehend vom Sinn und Zweck der Regelungen der §§ 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe b, 9 Abs. 2 Satz 1 SGB II, Leistungen nur bei Hilfebedürftigkeit eines Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft zu gewähren, könnte eine das verfassungsrechtliche Benachteiligungsgebot verletzende Ungleichbehandlung zwischen Partnern eheähnlicher Lebensgemeinschaften und homosexueller Gemeinschaften konsequent nur dadurch beseitigt werden, dass auch das Einkommen des Partners einer homosexuellen Gemeinschaft zu berücksichtigen ist, nicht jedoch durch Nichtanrechnung des Partnereinkommens bei eheähnlichen Gemeinschaften (so zutreffend: Sächsisches LSG, Beschluss vom 14.04.2005, Az: L 3 B 30/05 AS-ER; LSG Hamburg, Beschluss vom 11.04.2005, Az: L 5 B 58/05 ER AS; SG Dortmund, Beschluss vom 31.03.2005, Az: S 31 AS 82/05 ER; SG Gelsenkirchen, Beschluss vom 20.04.2005, Az: S 4 AS 31/05 ER; Wank/Maties, DB 2005, 619, 620; Hänlein, jurisPR-SozR 9/2005, Anm. 1; im Ergebnis ebenso: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.05.2005, Az: L 9 B 12/05 AS ER).

    Als solche Hinweistatsachen kommen beispielsweise die lange Dauer des Zusammenlebens, die Versorgung von Kindern und Angehörigen im gemeinsamen Haushalt und die Befugnis über Einkommens- und Vermögensgegenstände des anderen Partners zu verfügen, in Betracht; weiterhin können zu berücksichtigen sein, die Dauer und Intensität der Bekanntschaft vor der Begründung einer Wohngemeinschaft, der Anlass für das Zusammenziehen und die nach außen erkennbare Intensität der gelebten Gemeinschaft (BVerfG, Urteil vom 17.11.1992, Az: 1 BvL 8/87; vgl. auch: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.05.2005, Az: L 9 B 12/05 AS ER und LSG Sachsen Anhalt, Beschluss vom 22.04.2005, Az: L 2 B 9/05 AS ER; so insgesamt auch in der Kommentarliteratur: Peters in: Estelmann, Kommentar zum SGB II, Stand: Februar 2005, § 7, Rn. 24; Löns in: Löns/Herold-Tews, Kommentar zum SGB II, 1. Aufl. 2005, § 7, Rn. 7).

  • SG Dresden, 14.06.2005 - S 23 AS 332/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Verfassungsmäßigkeit der

    Der Gesetzgeber durfte daher nach wie vor davon ausgehen, dass die eheähnliche Gemeinschaft in weitaus größerer Zahl vorkommt und sich als sozialer Typus deutlicher herausgebildet hat als die genannten anderen Gemeinschaften (so: Sächsisches LSG, Beschluss vom 14.04.2005, Az: L 3 B 30/05 AS-ER; LSG Hamburg, Beschluss vom 11.04.2005, Az: L 5 B 58/05 ER AS; SG Dortmund, Beschluss vom 31.03.2005, Az: S 31 AS 82/05 ER; SG Gelsenkirchen, Beschluss vom 20.04.2005, Az: S 4 AS 31/05 ER; im Ergebnis ebenso: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.05.2005, Az: L 9 B 12/05 AS ER).

    Ausgehend vom Sinn und Zweck der Regelungen der §§ 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe b, 9 Abs. 2 Satz 1 SGB II, Leistungen nur bei Hilfebedürftigkeit eines Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft zu gewähren, könnte eine das verfassungsrechtliche Benachteili-gungsgebot verletzende Ungleichbehandlung zwischen Partnern eheähnlicher Lebensgemeinschaften und homosexueller Gemeinschaften konsequent nur dadurch beseitigt werden, dass auch das Einkommen des Partners einer homosexuellen Gemeinschaft zu berücksichtigen ist, nicht jedoch durch Nichtanrechnung des Partnereinkommens bei eheähnlichen Gemeinschaften (so zutreffend: Sächsisches LSG, Beschluss vom 14.04.2005, Az: L 3 B 30/05 AS-ER; LSG Hamburg, Beschluss vom 11.04.2005, Az: L 5 B 58/05 ER AS; SG Dortmund, Beschluss vom 31.03.2005, Az: S 31 AS 82/05 ER; SG Gelsenkirchen, Beschluss vom 20.04.2005, Az: S 4 AS 31/05 ER; Wank/Maties, DB 2005, 619, 620; Hän-lein, jurisPR-SozR 9/2005, Anm. 1; im Ergebnis ebenso: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.05.2005, Az: L 9 B 12/05 AS ER).

    Als solche Hinweistatsachen kommen beispielsweise die lange Dauer des Zusammenlebens, die Versorgung von Kindern und Angehörigen im gemeinsamen Haushalt und die Befugnis über Einkommens- und Vermögensgegenstände des anderen Partners zu verfügen, in Betracht; weiterhin können zu berücksichtigen sein, die Dauer und Intensität der Bekanntschaft vor der Begründung einer Wohngemeinschaft, der Anlass für das Zusammenziehen und die nach außen erkennbare Intensität der gelebten Gemeinschaft (BVerfG, Urteil vom 17.11.1992, Az: 1 BvL 8/87; vgl. auch: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.05.2005, Az: L 9 B 12/05 AS ER und LSG Sachsen Anhalt, Beschluss vom 22.04.2005, Az: L 2 B 9/05 AS ER; so insgesamt auch in der Kommentarliteratur: Peters in: Estelmann, Kommentar zum SGB II, Stand: Februar 2005, § 7, Rn. 24; Löns in: Löns/Herold-Tews, Kommentar zum SGB II, 1. Aufl. 2005, § 7, Rn. 7; Hörder in: juris Praxiskommentar zum SGB II, 1. Aufl. 2005, § 7, Rn. 35; Faber, NZS 2005, 75, 77).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2016 - 3d A 1610/12
    vgl. LSG NRW, Beschluss vom 12.5.2005 - L 9 B 12/05 AS ER -, juris, Rn. 23, m.w.N.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.06.2005 - 9 B 12.05   

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https://dejure.org/2005,19528
BVerwG, 22.06.2005 - 9 B 12.05 (https://dejure.org/2005,19528)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.2005 - 9 B 12.05 (https://dejure.org/2005,19528)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 2005 - 9 B 12.05 (https://dejure.org/2005,19528)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 2.03

    Erschließungsbeitrag; Rechtmäßigkeit der Herstellung von Erschließungsanlagen

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2005 - 9 B 12.05
    ist durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 2003 - BVerwG 9 C 2.03 - Buchholz 406.11 § 125 BauGB Nr. 38 = NVwZ 2004, 483 dahingehend geklärt, dass die Frage zu verneinen ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2010 - 15 A 3231/07

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Erschließungsbeitrags von einem

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 2005 - 9 B 12.05 , LexisNexis.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2016 - 15 A 2407/14

    Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheids; Abhängigkeit der

    - dazu, dass § 125 Abs. 2 BauGB kein förmliches Verfahren vorschreibt, siehe BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 2005 - 9 B 12.05 -, jurion; OVG NRW, Beschluss vom 28. Mai 2010 - 15 A 3231/07 -, juris, Rn. 15 (= NWVBl. 2011, 101) - kann nachgeholt werden, mit der Folge, dass der Beginn der Herstellungsarbeiten hierdurch nachträglich legitimiert wird.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2010 - 15 A 3230/07

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag bei einem im unbeplanten Innenbereich

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 2005 - 9 B 12.05 , LexisNexis.
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 04.05.2005 - L 9 B 12/05 U   

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https://dejure.org/2005,97010
LSG Niedersachsen-Bremen, 04.05.2005 - L 9 B 12/05 U (https://dejure.org/2005,97010)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04.05.2005 - L 9 B 12/05 U (https://dejure.org/2005,97010)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04. Mai 2005 - L 9 B 12/05 U (https://dejure.org/2005,97010)
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 03.07.2005 - L 9 B 12/05 SB   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 03.07.2005 - L 9 B 12/05 SB (https://dejure.org/2005,97127)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03.07.2005 - L 9 B 12/05 SB (https://dejure.org/2005,97127)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03. Juli 2005 - L 9 B 12/05 SB (https://dejure.org/2005,97127)
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